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Für alle Auszubildenden ist es ein absolutes Muss: Das Führen des so genannten Berichtsheftes. Wenngleich dieses seit einiger Zeit auch nicht mehr Berichtsheft heißt, sondern nun die offizielle Bezeichnung “schriftlicher Ausbildungsnachweis” trägt, hat sich an der eigentlichen Nachweisführung nichts geändert. Jeder Azubi muss zwangsläufig dieses Nachweisdokument führen, um eine Zulassung zur Abschlussprüfung nicht aufs Spiel zu setzen.

Tipps und Tricks zur Führung Deines Berichtshefts findest Du hier.

Auszubildende müssen ihr Berichtsheft regelmäßig führen

Das Berichtsheft muss stets sorgfältig, gewissenhaft und regelmäßig geführt werden, sonst kann die Zulassung zur Abschlussprüfung gefährdet werden. Jede Auszubildende und jeder Auszubildender sollte dies daher zwingend beachten. Denn nichts ist ärgerlicher, als zum Ausbildungsende an einer Nichtzulassung zur Abschlussprüfung aufgrund eines unvollständig geführten Berichtsheftes zu scheitern und nicht zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden. Das Berichtsheft des Auszubildenden soll den Verlauf einer Ausbildung dokumentieren. Dies kann ein schriftlicher Ausbildungsnachweis jedoch nur dann belegen, wenn er regelmäßig geführt worden ist. Auszubildende, die Einträge im Berichtsheft monatelang vor sich her schieben, sind nur selten in der Lage, noch aussagekräftige, detaillierte Angaben und Aufzeichnungen im Berichtsheft vorzunehmen.

Wer als Auszubildender die Führung des Berichtsheftes versäumt, hat zum Ende der Ausbildung ein großes Problem. Denn spätestens unmittelbar vor der Abschlussprüfung muss die Nachweisführung erbracht werden. Ist das Berichtsheft unvollständig oder fehlt es gar vollständig, kann gemäß Berufsbildungsgesetz eine Zulassung zur Abschlussprüfung zwangsläufig nicht erfolgen. Viele Azubis holen dann vor einer anstehenden Prüfung alle Einträge im Berichtsheft unter großem Zeitdruck nach. Die Folge: Eine mangelhafte Qualität in der Nachweisführung, die sich wiederum negativ auf das Abschlussergebnis der gesamten Ausbildung auswirken kann.

Ausbilder müssen bei Nachweisführung mitwirken

Auch Ausbildern sollte die Führung des Berichtsheftes durch ihre Auszubildenden keinesfalls egal sein. Denn gerade der schriftliche Ausbildungsnachweis bietet eine gute Gelegenheit, einen Azubi während seiner gesamten Ausbildung zu begleiten und zu kontrollieren. Mögliche Fehlverläufe einer Ausbildung können so frühzeitig erkannt und gegebenenfalls korrigiert werden. Auch hinsichtlich zu erreichender Ausbildungsziele kann das Berichtsheft Auskunft und Orientierung geben. Nach dem Berufsbildungsgesetz müssen Ausbilder ihre Auszubildenden zur Führung des Berichtsheftes anhalten. Dies bedeutet, dass jeder Azubi von Beginn seiner Ausbildung an auf die regelmäßige Nachweisführung hingewiesen werden muss. Wer als Auszubildender den Hinweisen seines Ausbilders nicht folgt, muss im schlimmsten Fall auch mit einer Abmahnung rechnen.

Ausbilder müssen zudem die Berichtshefte von Azubis regelmäßig kontrollieren. Sie sind angehalten, den Inhalt deines Berichtsheftes zur Kenntnis zu nehmen und zu unterschreiben. Wenn Du Fragen zu Deinem Berichtsheft hast, solltest Du Dich daher auch zunächst an Deinen Ausbilder wenden, der Dir sicher weiterhelfen kann.

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