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Wie kann ich als Azubi kündigen?

Du bist mit Deiner Ausbildung unzufrieden und Dein Ausbildungsbetrieb findet Dich auch nicht mehr so toll? Für so etwas gibt es die Möglichkeit einen Aufhebungsvertrag auszuhandeln. Hier erfährst Du alles, was Du darüber wissen musst.

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag hat eine ähnliche Wirkung wie ein Kündigung. Manchmal spricht man auch von einem Auflösungsvertrag. Wenn es in Deiner Ausbildung nicht rund läuft und alle nur noch unzufrieden miteinander sind, wird durch den Aufhebungsvertrag das gegenwärtige Arbeitsverhältnis beendet. Bei gegenseitigem Einverständnis kann dies sogar ohne ein Begründung erfolgen. Es muss dann nur dafür gesorgt werden, dass sowohl die Berufsschule informiert, als auch die IHK schriftlich davon in Kenntnis gesetzt wird. Dein Ausbildungsverhältnis ist dann aufgehoben.

Was ist mit der Kündigungsfrist?

Bei einem Aufhebungsvertrag muss die gesetzliche Kündigungsfrist nicht eingehalten werden. Das Ausbildungsverhältnis kannst Du in dem Fall also sofort abbrechen und musst nicht weiter in einen Betrieb gehen, in dem Du nicht mehr sein willst.

Ich will eigentlich gar nicht gehen!

Wenn Uneinigkeit herrscht, ist das alles etwas schwieriger. Dann muss ein Schlichtungsausschuss sich darum kümmern. Dieser leitet ein sogenanntes Vergleichsverfahren ein, in dem es zu einer Einigung zwischen den beteiligten Personen kommen soll. Wenn Du also eigentlich gar nicht aus Deinem Ausbildungsbetrieb willst, musst Du schauen, wie der Schlichtungsausschuss damit umgeht. Am Schluss wird dann versucht eine Lösung zu finden, mit der alle glücklich sind. So hast Du manchmal die Möglichkeit eine Abfindung zu bekommen. Aber Achtung! Eine Abfindung zu bekommen, hat auch Nachteile. In vielen Fällen wirst Du dann nämlich erst einmal kein Recht auf Arbeitslosengeld haben.

Ich will unbedingt gehen!

Wenn Dich Dein Betrieb so fertig macht, dass Du einfach nur noch weg wollt, ist das ok. Allerdings solltest Du auch bei einem Aufhebungsvertrag immer vorsichtig sein. Das Arbeitsamt wertet diesen als eine freiwillige Aufgabe des Ausbildungsverhältnisses bzw. des Arbeitsverhältnisses. Das heißt: Wer seinen sicheren Job freiwillig hinschmeißt, ohne einen neuen Job in Aussicht zu haben, bekommt hinterher kein Geld. Mach’ das also am besten nur, wenn Du schon einen neuen Ausbildungsplatz sicher hast!

Was ist der Unterschied zur Kündigung?

Bei einer Kündigung geht der Wunsch das Arbeitsverhältnis oder Ausbildungsverhältnis zu beenden, immer nur von einer Seite aus. Entweder willst Du also unbedingt aus dem Betrieb fliehen, oder dein Arbeitgeber will Dich einfach nicht mehr sehen. Beim Aufhebungsvertrag hingegen sind beide Seiten mit der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses einverstanden.

Weitere Informationen, was Du bei einem Aufhebungsvertrag statt einer Kündigung beachten solltest, findest Du hier.

Und was mach ich jetzt?

Bevor Du irgendetwas unterschreibst, solltest Du Dir immer eine rechtliche Beratung holen. Hier erfährst Du sonst noch, was Du gegen Stress in der Ausbildung machen kannst, oder wann Du ein Recht auf Schadensersatz hast.

Vorbereitung auf die Abschlussprüfung in Deiner neuen Ausbildung

Hast Du einen neuen Ausbildungsplatz gefunden, gilt auch hier: Du brauchst für Deine Zwischen- und Abschlussprüfung eine gute Vorbereitung! Bei Prozubi findest Du hunderte Lernvideos, in denen alle prüfungsrelevanten Inhalte leicht verständlich erklärt werden. Zudem kannst Du Dein Wissen mit tausenden Übungsaufgaben überprüfen und so sicher gehen, dass Du bestmöglich auf Deine IHK-Prüfung vorbereitet bist. Teste Prozubi jetzt gratis zur Vorbereitung auf Deine IHK-Prüfung.

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